Unsere Gebühren und die damit für Sie verbundenen Kosten richten sich grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und werden nach dem Streitwert berechnet. Je nach Einzelfall werden auch einzelvertragliche Honorare vereinbart. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, erfolgt durch uns eine Prüfung ob die Kosten von Ihrer Versicherung übernommen werden.
Für die außergerichtliche Beratung in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern besteht darüber hinaus die Möglichkeit der staatlichen Beratungshilfe, das heißt, die Mandanten aus diesen Bundesländern haben dann nur einen Beitrag von zehn Euro zu leisten.
Für die gerichtliche Tätigkeit gibt es für alle, die über nur ein geringes Einkommen verfügen, die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Andrea Kunze
Rechtsanwaltskanzlei
Sachsentor 8
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